KfW-Förderprogramme 151 und 152

Alle Förderungen KfW-Förderprogramme 151 und 152

Gültig bis 30.06.2021

Die Förderprogramme der KfW eignen sich besonders für komplette sowie punktuelle Sanierungen von Wohnhäusern.

Das Wichtigste zur Förderung

  • Günstiger Förderkredit mit 0,75 % Sollzins im Jahr für die komplette oder punktuelle Sanierung eines Wohngebäudes
  • Förderung für energetische Maßnahmen wie etwa Dachsanierung, Tausch der alten Fenster oder Erneuerung der Wärmedämmung
  • Bis zu 120.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder bis zu 50.000 Euro für punktuelle, einzelne Maßnahmen möglich
  • Weniger zurückzahlen dank einem Tilgungszuschuss von bis zu 48.000 Euro
KfW Bankengruppe

Anbieter
KfW Bankengruppe

Förderart

  • Kredit
  • Tilgungszuschuss

Förderfälle

  • Neubau
  • Komplettsanierung
  • Einzelsanierung
  • Hauserwerb

Förderumfang

Komplettsanierung bis zu 120.000 EuroEinzelmaßnahme mit bis zu 50.000 Euro

Für Teil- oder Komplettsanierungen

Die KfW fördert die komplette Sanierung zum KfW-Effizienzhaus einer Wohnimmobilie. Auch bei Teilsanierungen und punktuellen Maßnahmen kann eine Förderung in Betracht gezogen werden. Solche Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel der Fensteraustausch, die Dachsanierung oder einzelne Dämmmaßnahmen. Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Eine Voraussetzung für unsere Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.

Neue Förderungen für Einzelmaßnahmen (Zuschuss) durch das BAFA

Zum 2. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Enzelmaßnahmen durch das BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Olaf Wussow

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Olaf Wussow

Gebäudeenergieberater/HWK
Sanitär- und Heizungsbaumeister