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Professionelle Unterstützung und Beratung zu Themen wie Solarpflicht, Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, Rohrnetzberechnung, Lüftungskonzept und mehr.
Solarpflicht ab 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Solarpflicht für umfassende Dachsanierungen an Bestandsgebäuden (sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude). Das bedeutet, dass bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut eine Photovoltaikanlage installiert werden muss, sofern das Dach nicht kleiner als 50 Quadratmeter ist. Alternativ kann eine solarthermische Anlage installiert werden. Details zur Solarpflicht ab 2026 in NRW
Zielgruppe
Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut.
Dachgröße
Die Pflicht gilt für Dächer, die größer als 50 Quadratmeter sind.
Mindestinstallation
Bei der umfassenden Dachsanierung sind mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage zu belegen.
Alternative
Anstelle einer PV-Anlage kann eine solarthermische Anlage installiert werden.
Ausnahmen
Die Pflicht entfällt, wenn sie unmöglich oder unwirtschaftlich ist.
Wichtige Anmerkung
Diese Regelung betrifft die vollständige Erneuerung der Dachhaut. Eine reine Dachsanierung oder Reparatur, die nicht die gesamte Dachhaut betrifft, fällt nicht unter diese Regelung.
Heizlastberechnung
Damit Ihre neue Heizung effizient und so sparsam wie möglich läuft, ist es wichtig die Leistung für das Gebäude, genau zu ermitteln. Das wird mit der Heizlastberechnung erreicht. Mit den Ergebnissen kann Ihr Heizungsbauer die neue Anlage optimal konfigurieren.
Hydraulischer Abgleich
Durch den Hydraulischen Abgleich wird die Wassermenge erechnet die erforderlich ist damit der Heizklörper bzw. die Fussbodenheizung den Raum erwärmen kann. Außerdem werden die nötigen Einstellwerte für die Thermostatventile ermittelt, damit die auch nur die benötigte Wassermennge durchlassen. Mit einem korrekt durchgeführten Hydraulischen Abgleich muss die Heizung weniger Wasser aufheizen und spart somit zusätzlich Energie.
Rohrnetzberechnung
Bei der Rohrnetzberechnung werden die Rohrdurchmesser, die Größe der Heizflächen und die Verlegeabstände der Fussbodenheizung ermittelt. Durch die optimale Auslegung des Rohrnetzes muss weniger Wasser in der Anlage vorgehalten werden was bedeutet das weniger Energie eingestzt werden muss, außerdem verringern sich die Materialkosten enorm.
Lüftungskonzept
Wenn mehr als ein drittel der Fensterfläche oder mehr als ein drittel der Dachfläche erneuert wird, ist ein Lüftungskonzept erforderlich. Mit hilfe des Lüftungskonzeptes wird ermittelt ob Lüftungsmaßnahmen erforderlich sind oder nicht. Wenn Lüftungsmaßnahmen erforderlich sind, werden geeignete Maßnahmen gesucht und umgesetzt.
Thermographie
Mit einer Wämebildkamera kann schnell und sicher erkannt werden wo an der Gebäudehülle Schwachstellen sind, durch die Wärme verloren geht. Mit meiner Wärmebildkamera Flir E52 kann ich Ihnen helfen diese Schwachstellen zu finden um dann, mit Ihnen gemeinsam, ein sinnvolles Sanierungskonzept zu erstellen.

Sie haben Interesse?
Ich berate Sie gerne!
Olaf Wussow
Sachverständiger für die Erkennung und Bewertung von Schimmelpilzschäden (TÜV)
Gebäudeenergieberater/HWK
Sanitär- und Heizungsbaumeister